Ansparabschreibung (für Existenzgründer) heißt jetzt Investitionsabzugsbetrag:
Für künftige Anschaffungen eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (auch eines nicht neuen) können 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten Gewinn ´minderns abgezogen werden (d.h. außerhalb der Bilanz)
Weitere Voraussetzungen:
- Betriebsvermögen maximal 235.000
- Bei Landwirtschaft Einheitswert maximal 125.000
- Absicht,das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich in den folgenden drei Jahren anzuschaffen oder herzustellen
- mindestens bis zum Ende des dem WJ (Wirtschaftsjahr) der Anschaffung folgenden WJ in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich betrieblich zu nutzen.
- Benennung der Funktion und der voraussichtlichen Anschaffungskosten
- Höchstbetrag: 200.000 je Betrieb