Es werden drei Gruppen unterschieden:
Generell kann gesagt werden, dass Sie alle betrieblich veranlassten Ausgaben auch abziehen können. Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die mehr als ein Jahr genutzt werden, werden auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Kauf von betrieblichen Grundstücken werden erst bei der Veräußerung mit dem Verkaufspreis verrechnet. Beschränkt abziehbar sind insbesondere Geschenke, Bewirtungen, Verpflegungskosten auf Geschäftsreisen, Kosten für Arbeitszimmer und Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Nicht abzugsfähig sind z.B. betrieblich veranlasste Geldbußen und Verwarnungsgelder, Gewerbesteuer, bei Körperschaften z.B. die Körperschaftsteuer.
Alle Kosten, die der privaten Lebensführung dienen, sind grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abzuziehen. Besonderheiten gelten bei gemischt genutzten Gegenständen, z.B. dem privat mitgenutzten PKW.
Faustformel:
Ein abziehbarer Beleg über € 100 erspart Ihnen je nach Ihren persönlichen Verhältnissen z.B. ca.:
16 € Umsatzsteuer
12 € Gewerbesteuer
40 € Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer.
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68 € insgesamt erspart!